1. Schritt 2. Schritt
Meine private Krankenversicherung soll folgende Leistungen beinhalten:
Unterbringung im Krankenhaus
Für Zahnersatz sollen mindestens erstattet werden
Für Zahnbehandlung sollen mindestens erstattet werden
Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen usw.) sollen bis zu folgenden Betrag erstattet werden
Auf eine privatärztliche Behandlung lege ich Wert



Die Ortskrankenkassen

Die Ortskrankenkassen oder kurz auch AOK genannt, haben fast ein Drittel der gesamten Deutschen Bevölkerung in ihrem Hause versichert. Diese etwa 25 Millionen Versicherten verteilen sich auf die 15 selbstständigen Kassen der AOK. Zwar ist jede einzelne dieser 15 von einander unabhängig und selbstständig, dennoch treten sie alle gemeinsam unter dem bekannten grün-weißen Logo auf. Auf diese Weise ist die Eigenständigkeit der einzelnen Zweigstellen für den Versicherten auf den ersten Blick nicht zu erkennen.

Dies ist allerdings auch nicht notwendig, denn jede einzelne dieser Kassen wird von dem zuständigen Landesgesundheitsministerium des jeweiligen Bundeslandes überwacht. Das heißt, dass Landesgesundheitsministerium bewacht die Geschehnisse innerhalb der AOK im Sinne der vorgegebenen Gesundheitspolitik und sorgt dafür, dass ihre Richtlinien befolgt werden. Dennoch oder gerade deswegen sind die Leistungen der Ortskrankenkasse kaum von denen der Konkurrenten zu unterscheiden. So gibt es auch bei der AOK neben den Pflichtleistungen, die zwingend übernommen werden müssen, auch Zusatzleistungen. In solchen Fällen prüft die AOK ganz genau, ob die gewünschte Leistung auch wirklich nötig ist. Anschließend wird sie gegebenenfalls komplett oder zu einem bestimmten Teil übernommen. Den Rest muss dann allerdings der Versicherte zuzahlen.

Der Beitrag wurde am Dienstag, den 10. November 2009 um 11:41 Uhr veröffentlicht und wurde unter Allgemein abgelegt. Du kannst die Kommentare zu diesen Eintrag durch den RSS 2.0 Feed verfolgen. Du kannst einen Kommentar schreiben, oder einen Trackback auf deiner Seite einrichten.
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